Werte Weinburgerinnen und Weinburger!
Aufgrund der anhaltenden winterlichen Verhältnisse bitte wir um besondere Vorsicht und Beachtung:
Die Mitarbeitenden des Bauhofes führen aufgrund der Temperaturen und Schneefälle im gesamten Gemeindegebiet Räum- und Streuarbeiten durch. Dennoch ist besondere Vorsicht geboten.
❄️ Hinweis gemäß § 93 StVO
Gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung sind Liegenschaftsbesitzende verpflichtet, in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr die Gehsteige bzw. den Straßenrand entlang ihres Grundstücks in einer Breite von 1 Meter von Schnee und Eis zu reinigen und bei Bedarf zu streuen und zu salzen.
Die Gemeinde Weinburg ersucht alle um angepasstes Verhalten und erhöhte Aufmerksamkeit.
Herzliche Grüße
Bürgermeister Michael Strasser