Strassensperre B39

Bauarbeiten mit Straßensperre B39


Asphaltierungsarbeiten unter halbseitiger Sperre und Umleitung in 2 Bauphasen

Straße: LB39 von km 4,900 bis km 5,800

Zeitraum: 04.07.2024 bis 29.07.2024


Für die Sanierung der Fahrbahn zwischen km 4,900 und km 5,800 ist eine halbseitige Sperre der LB39 erforderlich. Die Arbeiten werden an 2 Wochenenden durchgeführt. Am ersten Wochenende beginnen Fräsarbeiten am Donnerstag Abend um 20:00 Uhr unter händischer Regelung und dauern bis längstens Freitag, 05:00 Uhr. Die Hauptarbeit wird zwischen Freitag, 16:00 Uhr und Montag, 05:00 Uhr unter halbseitiger Sperre durchgeführt. Dabei wird die Oberfläche 10 cm abgefräst und neu eingebaut.

In der ersten Bauphase wird die Richtungsfahrbahn nach Norden bearbeitet und gesperrt. Die Sperre mit dem Verbotszeichen „Allgemeines Fahrverbot“ erfolgt ab km 6,830, das ist knapp nördlich der Anbindung der Fa. Rubner und gilt bis km 4,900 (Nördliches Baulosende). Der Verkehr kann in Fahrtrichtung Süden entlang der LB39 geführt werden. Die Kreuzung LB29/LB39 ist entsprechend eingeschränkt. Die Kreuzung LB39/L5183 ist nicht befahrbar.

Die Umleitung beginnt an der Kreuzung LB39/L5185 bei km 8,800 der LB39, führt zur LB20 (Wilhelmsburg), zur LB39 in Spratzern und entlang der LB39 bis Kotting.

Für die Sperre der Kreuzung LB39/L5183 führt die Umleitung über die L5183 nach Osten zur LB20 und zurück.

Für die beeinträchtigte Kreuzung LB29/LB39 erfolgt die Umleitung für die Fahrziele nordöstlich der Kreuzung über die LB39 nach Süden über die L5185 – LB20 (Wilhelmsburg) – LB39 (Spratzern - Kotting).

Für die beeinträchtigte Kreuzung LB29/LB39 erfolgt die Umleitung für die Lenker, die von Süden kommen und nach Ober-Grafendorf Ort fahren wollen, ab Kammerhof über die L5006 zur LB29.

Die betroffenen Busse wären am Freitag nachmittag bei der Linie 680 um 17:32 und 19:32 Uhr betroffen, jene der Buslinie 688 um 18:31 und um 19:34 Uhr. Diese Kurse werden durch händische Regelung entlang der LB39 in Fahrtrichtung Norden durchgeschleust.

Die VLSA an der Kreuzung LB39/LB29 soll auf „gelb blinken“ geschaltet sein.

In der zweiten Bauphase wird die Richtungsfahrbahn nach Süden bearbeitet und gesperrt. Die Sperre mit dem Verbotszeichen „Allgemeines Fahrverbot“ erfolgt ab km 4,730, das ist knapp westlich der Anbindung des Gewerbegebiets Kotting und gilt bis km 5,800 (südliches Baulosende). Der Verkehr kann in Fahrtrichtung Norden entlang der LB39 geführt werden. Die Kreuzung LB29/LB39 ist erst ab Freitag, 19:34 Uhr gesperrt. Die Kreuzung LB39/L5183 ist eingeschränkt befahrbar.

Die Umleitung beginnt an der Kreuzung LB20/LB39 in Spratzern, km 0,000 der LB39, führt entlang der LB20 (Wilhelmsburg), zur L5185 in Wilhelmsburg und zur LB39 bis Engelsdorf – Rennersdorf - Fa. Rubner.

Für die Sperre der Kreuzung LB39/LB29 führt die Umleitung über die LB39 nach Spratzern, die LB20 in Fahrtrichtung Süden, nach Wilhelmsburg, die L5185 nach Westen, die LB39 nach Süden bis Kammerhof zur L5006 und entlang der L5006 nach Ober-Grafendorf (LB29).

Für die beeinträchtigte Kreuzung LB39/L5183 erfolgt die Umleitung für die Fahrziele nordwestlich der Kreuzung über die LB39 nach Norden über Spratzern, die LB20 in Fahrtrichtung Süden, nach Wilhelmsburg, die L5185 nach Westen, die LB39 nach Süden

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bis Kammerhof zur L5006 und entlang der L5006 nach Ober-Grafendorf (LB29).

Für die gesperrte Kreuzung LB29/LB39 erfolgt die Umleitung für die Lenker, die von Westen kommen und nach Osten ausfahren wollen, ab der L5006 nach Süden zur LB39.

Die betroffenen Busse wären am Freitag nachmittag bei der Linie 679 um 16:30 und 17:30 Uhr betroffen.

Die Linie 680 ist um 16:24, 17:24, 18:24, 19:24 Uhr betroffen, jene der Buslinie 688 um 17:58, 18:34, 18:58 und um 19:34 Uhr. Um diese Kurse von der Sperre der Kreuzung LB29/LB39 ungehindert zu belassen, ist die Bauphase 2 von Süden zu beginnen, sodass die Kreuzung LB39/LB29 erst nach 19:34 Uhr gesperrt wird.

Die VLSA an der Kreuzung LB39/LB29 soll auf „gelb blinken“ geschaltet sein.

Aufgrund der von der Sperre betroffenen Verkehrsmenge ist mit deutlichen Beeinträchtigungen des Verkehrs und unvermeidbaren Mehrweglängen durch die Umleitungsführung zu rechnen. Die getroffenen Maßnahmen reduzieren die Behinderungen auf das mindestmögliche Maß

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