Unseren Mitbürgern wird nach Beschluss des Gemeinderats auch heuer seitens der Gemeinde zusätzlich zur Landesförderung wieder einen Heizkostenzuschuss gewährt.
Einkommensgrenzen (Brutto) für Heizkostenzuschüsse:
Alleinstehende Einkommensbezieher Bezüge bis € 1.110,25
Ehepaare, Lebensgefährten: Bezüge bis € 1.751,54
Der Richtsatz erhöht sich pro Kind um € 171,31.
Einkommensgrenzen (Brutto) bei BezieherInnen von Arbeitslosengeld od. Kinderbetreuungsgeld:
Alleinstehende Einkommensbezieher Bezüge bis € 1.295,30.
Ehepaare, Lebensgefährten Bezüge bis € 2.043,47.
Der Richtsatz erhöht sich pro Kind um € 199,85.
Auch bei der NÖ Landesregierung kann künftig um einen Heizkostenzuschuss
angesucht werden! Gerne helfen wir Ihnen dabei! (aktuell ist das Ansuchen noch nicht freigeschaltet)
Mitzubringen:
Bankverbindung, E-Card und Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen!