Förderungen Schüler*innen/Lehrlinge/Hochschüler*innen

Antrag - Stipendium für Hochschüler*innen

Höhe der Förderung beträgt 250,- pro Semester.

Die Auszahlung erfolgt 1x pro Semester und innerhalb der ordentlichen Studiendauer.

Antragszeitraum Herbstsemester:  September bis November

Antragszeitraum Frühjahrssemester: Februar bis April

Die Altersgrenze wird mit 30 Jahren festgesetzt.


Folgende Nachweise sind vorzulegen:

Inskriptionsbestätigung

Anmeldebestätigung des erfolgreich abgeschlossenen Semesters

Familieneinkommen - Richtwert ist der 3-fache Ausgleichszulagensatz +20 % pro Student*in 

Siehe: Pensionsversicherung: Ausgleichszulage und Pensionsbonus (sozialministerium.at)

Antrag_Stipendium[2].pdf (0.15 MB)


Antrag – Erfolgsprämie Lehrabschlussprüfung

Die Erfolgsprämie gibt es nur für die Absolvierung der ersten Lehrabschlussprüfung.

Die Höhe der Erfolgsprämie beträgt € 250,-

Antragszeitraum: 3 Monate nach der Lehrabschlussprüfung


Folgende Nachweise sind vorzulegen:

Lehrabschlusszeugnis

Antrag_Erfolgsprämie_Lehrabschlussprüfung.pdf (0.15 MB)


Antrag – Lehrmittelzuschuss

Für Schüler*innen von 5. bis 9. Pflichtschule

Antragszeitraum: September bis Oktober des Schuljahres

Höhe des Lehrmittelzuschusses beträgt € 70,- pro Jahr.


Für Schüler*innen ab der 10. Schulstufe ohne Matura

Antragszeitraum: Februar bis April des laufenden Schuljahres 

Antragsnachweis: Semesterzeugnis

Höhe des Lehrmittelzuschusses beträgt € 110,- pro Jahr.


Für Schüler*innen ab der 10. Schulstufe mit Matura

Antragszeitraum: Februar bis April des laufenden Schuljahres

Antragsnachweis: Semesterzeugnis

Höhe des Lehrmittelzuschusses beträgt € 140,- pro Jahr

Antrag_Lehrmittelzuschuss.pdf (0.18 MB)