Antrag - Stipendium für Hochschüler*innen
Höhe der Förderung beträgt 250,- pro Semester.
Die Auszahlung erfolgt 1x pro Semester und innerhalb der ordentlichen Studiendauer.
Antragszeitraum Herbstsemester: September bis November
Antragszeitraum Frühjahrssemester: Februar bis April
Die Altersgrenze wird mit 30 Jahren festgesetzt.
Folgende Nachweise sind vorzulegen:
Inskriptionsbestätigung
Anmeldebestätigung des erfolgreich abgeschlossenen Semesters
Familieneinkommen - Richtwert ist der 3-fache Ausgleichszulagensatz +20 % pro Student*in
Siehe: Pensionsversicherung: Ausgleichszulage und Pensionsbonus (sozialministerium.at)
Antrag_Stipendium[2].pdf (0.15 MB)
Antrag – Erfolgsprämie Lehrabschlussprüfung
Die Erfolgsprämie gibt es nur für die Absolvierung der ersten Lehrabschlussprüfung.
Die Höhe der Erfolgsprämie beträgt € 250,-
Antragszeitraum: 3 Monate nach der Lehrabschlussprüfung
Lehrabschlusszeugnis
Antrag_Erfolgsprämie_Lehrabschlussprüfung.pdf (0.15 MB)
Antrag – Lehrmittelzuschuss
Für Schüler*innen von 5. bis 9. Pflichtschule
Antragszeitraum: September bis Oktober des Schuljahres
Höhe des Lehrmittelzuschusses beträgt € 70,- pro Jahr.
Für Schüler*innen ab der 10. Schulstufe ohne Matura
Antragszeitraum: Februar bis April des laufenden Schuljahres
Antragsnachweis: Semesterzeugnis
Höhe des Lehrmittelzuschusses beträgt € 110,- pro Jahr.
Für Schüler*innen ab der 10. Schulstufe mit Matura
Höhe des Lehrmittelzuschusses beträgt € 140,- pro Jahr
Antrag_Lehrmittelzuschuss.pdf (0.18 MB)